Das sollten Sie im Krankheitsfall beachten

Trotz moderner Behandlungsmethoden leiden einige Menschen mit Migräne immer wieder unter schweren Attacken, die es ihnen unmöglich machen zu arbeiten. Es kommt zu Kopfschmerzen, die Nerven liegen blank und man will sich eigentlich nur noch in einem dunklen Raum verkriechen. Als Arbeitnehmer sind Sie im Krankheitsfall in vielerlei Hinsicht geschützt, es gibt aber auch ein paar Regeln, an die Sie sich halten müssen.

Melden Sie sich unverzüglich krank

Wenn Sie wegen Ihrer Migräne zu Hause bleiben, müssen Sie sich schnellstmöglich beim Arbeitgeber melden. Das ist ganz unabhängig vom ärztlichen Attest, das erst nach einer gewissen Zeit vorgelegt werden muss. Darauf gehen wir in diesem Artikel noch genauer ein.

Nach § 5 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes muss der Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer informiert werden. 1 So wird sichergestellt, dass der Arbeitgeber sich frühzeitig auf die Abwesenheit des Arbeitnehmers einstellen kann, um notfalls organisatorische Maßnahmen ergreifen zu können, damit nichts Wichtiges liegen bleibt.

Wer also am Morgen merkt, dass er sich zu krank fühlt, um arbeiten zu gehen, sollte umgehend den zuständigen Mitarbeiter oder Personalverantwortlichen kontaktieren. Am besten melden Sie sich telefonisch krank und schicken zur Dokumentation eine E-Mail hinterher. So können Sie sichergehen, dass die Information ankommt und haben im Bedarfsfall einen schriftlichen Nachweis. Wenn Sie einen Arzt aufsuchen, können Sie den Arbeitgeber zunächst darüber informieren und sich nach der Untersuchung noch einmal melden, um die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit weiterzugeben. Melden Sie sich nicht erst nach dem Arztbesuch krank.

Den Krankheitsgrund müssen Sie nicht mitteilen. Die Art der Erkrankung geht den Arbeitgeber nichts an. Nur falls der Arbeitgeber besondere Maßnahmen in seinem Betrieb ergreifen muss, ist dies notwendig. Das wäre z.B. der Fall, wenn Sie an einer hochansteckenden und gefährlichen Krankheit leiden.

Wann brauchen Sie ein ärztliches Attest (Krankschreibung)?

Ein Migräneanfall ist meist spätestens nach drei Tagen vorbei. 2 In einigen Fällen können Menschen mit Migräne sich auch länger nicht in der Lage fühlen zu arbeiten. Dann gibt es einiges zu beachten.

Nach drei Tagen Abwesenheit durch Krankheit müssen Sie ein ärztliches Attest (Krankschreibung) bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Das heißt, die Krankschreibung muss spätestens am vierten Tag in der Früh beim Arbeitgeber sein. 1 Allerdings kann der Arbeitgeber die Vorlage eines ärztlichen Attests auch schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Dies liegt allein in seinem Ermessen und ist manchmal abweichend zur 3-Tage-Regelung in Arbeitsverträgen festgelegt.

Liegt der Verdacht der missbräuchlichen Krankmeldung vor, können einzelne Mitarbeiter zur Vorlage eines Attests bereits ab dem ersten Krankheitstag aufgefordert werden, selbst wenn dies nicht für Kollegen gilt. Wer an Migräne leidet, kann in bestimmten Situationen – wie langen Stressphasen – durch Migräneattacken häufiger nicht in der Lage sein zu arbeiten. Sprechen Sie dann am besten mit Ihrem Arbeitgeber und erklären Sie die Situation. Dann können Sie gemeinsam einen Weg finden, damit umzugehen.

Wann droht eine Abmahnung?

  • Wer sich nicht unverzüglich krank meldet, riskiert eine Abmahnung, die sogar zur Kündigung führen kann, wenn dieser Fall wiederholt auftritt. Sollte der Arbeitgeber aufgrund einer verspäteten Krankmeldung einen hohen Schaden erleiden, kann es sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen.
  • Die Vorlage eines ärztlichen Attests nach drei Tagen oder einer verkürzten vereinbarten Zeit ist ebenfalls Pflicht. Ein Verstoß dagegen berechtigt den Arbeitgeber zur Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung.

Referenzen:

  1. Back to contents.

    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Entgeltfortzahlungsgesetz . Online publiziert unter: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html. (zuletzt aufgerufen: Juli 2020)

  2. Back to contents.

    DocCheck Flexikon. Migräne. Online publiziert unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Migräne (zuletzt aufgerufen: Juli 2020)

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