Kündigung – was geht, was nicht geht und wie man sich wehren kann

Viele Menschen mit Migräne schleppen sich trotz Schmerzen und Übelkeit ins Büro und fragen sich: Kann man wegen Migräne gekündigt werden? Die Antwort lautet glücklicherweise: Nein, so schnell geht das nicht. Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer haben, erklärt der folgende Artikel.

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Das Wichtigste vorweg: Ein Arbeitgeber kann nicht einfach eine Kündigung aussprechen, denn Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten in einem Betrieb beschäftigt sind, der mehr als zehn Mitarbeiter hat, sind durch das Kündigungsschutzgesetz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen abgesichert. 01 Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen will, braucht er einen belegbaren Grund, der mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängt. 01 Mögliche Gründe sind: 02

  • Betriebsbedingte Kündigung: Dringende betriebliche Erfordernisse führen dazu, dass es keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr gibt, z. B. eine Betriebsschließung
     
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, z. B. häufiges Zuspätkommen oder erhebliche Störung des Betriebsklimas
     
  • Personenbedingte Kündigung: die Arbeitsleistung kann nicht mehr erbracht werden, z. B. bei dauerhaftem Arbeitsausfall aufgrund einer Erkrankung oder bei Fehlen einer behördlichen Arbeitserlaubnis

In Betrieben, die weniger als 10 Mitarbeiter:innen haben (anteilig gezählt werden auch Teilzeitkräfte), greifen die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes zwar weitestgehend nicht, dennoch sind die Arbeitnehmer zivilrechtlich grundsätzlich geschützt und ein Arbeitgeber kann nicht willkürlich Kündigungen aussprechen. 03

Nur weil jemand Migräne hat, kann sie/er nicht einfach gekündigt werden

Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine besondere Form der personenbedingten Kündigung. Dabei reicht die Krankheit selbst nicht als Kündigungsgrund aus. 06

Bei einer krankheitsbedingten Kündigung ist die bedeutend verminderte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ein möglicher Kündigungsgrund. Man muss also recht lange oder häufig krankgeschrieben sein, um gekündigt werden zu können. Die kritische Grenze liegt bei über sechs Wochen im Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren. Dabei ist es egal, ob man sechs Wochen am Stück krank ist oder immer wieder kurz krankgeschrieben wird. 05 Aber auch wer mehr als sechs Wochen im Jahr krank ist, kann nicht einfach gekündigt werden. Um eine krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen, muss ein Arbeitgeber einige Hürden überwinden, denn die Voraussetzungen dafür sind sehr streng: 06

  • Zunächst muss eine Gesundheitsprognose erstellt werden. Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, im Tausch gegen die Gehaltszahlung eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Bei einer Gesundheitsprognose wird geprüft, ob und wann ein Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitsleistung wieder erbringen kann.

  • Ist die Gesundheitsprognose negativ, kann ein Arbeitnehmer also die vereinbarte Leistung auch zukünftig nicht erbringen, müssen erhebliche Beeinträchtigungen der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen durch den Arbeitsausfall nachgewiesen werden. 

  • Zuletzt muss der Arbeitgeber seine Interessen gegen die des Arbeitnehmers abwägen. Eine Kündigung ist nur dann zulässig, wenn die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen. 
    Dazu muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz BEM) durchgeführt oder es zumindest ordnungsgemäß angeboten haben. Genauere Informationen zum BEM finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales07

Wird einer krankheitsbedingten Kündigung widersprochen, prüfen die Gerichte diese drei Voraussetzungen. Kommen sie zu dem Schluss, dass eine davon nicht zutrifft, ist die Kündigung unwirksam. 06

So kann man sich gegen eine Kündigung wehren

Arbeitnehmer können sich gegen sozial ungerechtfertigte Kündigungen wehren. Zum einen kann man das Ziel verfolgen, die Kündigung aufzuheben, zum anderen, statt der Aufhebung eine Abfindung zu verlangen. Auch wenn eine Kündigung ein Schock ist: es bleibt keine Zeit zu zögern – schnelles Handeln ist gefragt. 

  • Sollte der Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt halten, so muss er innerhalb einer Woche nach Erhalt der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. 08

  • Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen, nachdem der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat, beim Arbeitsgericht vorliegen. In der Regel ist das Arbeitsgericht am Sitz des Unternehmens zuständig. 08 Die Kündigungsschutzklage muss immer schriftlich unter Angabe des beklagten Arbeitgebers und einer kurzen Begründung fristgerecht bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Es ist auch möglich, direkt beim Arbeitsgericht eine Klage bei der dortigen Rechtsantragsstelle protokollieren zu lassen. Allerdings erhält man dort keine Rechtsberatung. 08

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Kündigungsgründe beweisen. Der Arbeitnehmer trägt die Beweislast für die Einwände, die er dem Arbeitgeber entgegenhalten will. Es ist daher wichtig, Unterlagen zusammenzustellen, die die Argumentation unterstützen. Am besten, man klärt möglichst vor einer Klage mit einem Anwalt oder Rechtsbeistand der Gewerkschaft ab, welche Chancen und Risiken bestehen. 08

Vor dem Arbeitsgericht braucht man nicht unbedingt einen Rechtsanwalt. Man kann sich auch selbst vertreten. 09 

Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

Falls ein Anwalt eingeschaltet wurde, müssen dessen Kosten zunächst selbst gezahlt werden. Das Arbeitsgerichtsverfahren gliedert sich in zwei Stufen: 09 Zuerst lädt das Gericht zu einem Gütetermin: Hier können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Vergleich einigen, meist eine Abfindung. Dann fallen keine Gerichtskosten an, aber die Anwaltskosten trägt jede Partei selbst. Einigt man sich nicht, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und einem Urteil mit vom Gericht festgelegter Kostenverteilung der Anwalts-, Gerichtskosten und eventuell weiterer Kosten für Zeugen und Sachverständige. Die Gerichtskosten sind abhängig vom Streitwert. 09 Auf der smart-rechner-Website kann man sich einen ersten Eindruck über die möglichen Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren verschaffen. 10

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, werden einige Kosten eventuell durch diese übernommen. Welche Kosten abgedeckt sind, kommt auf den gewählten Versicherungsschutz an.

Prozesskostenbeihilfe
Die Kosten eines Verfahrens sollten Arbeitnehmer nicht abschrecken, ihre Interessen durchzusetzen, denn es ist möglich Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese ist abhängig von der Einkommens- und Vermögenslage. Prozesskostenhilfe muss am zuständigen Arbeitsgericht beim Einreichen der Klage mit beantragt werden. 11

Das ist noch wichtig:

  • Darf einem Arbeitnehmer während einer Krankschreibung gekündigt werden?
    Ja. Es gibt kein Gesetz, das ein solches Verhalten des Arbeitgebers verbietet. 12

  • Kann per E-Mail oder Telefon gekündigt werden?
    Nein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und von dem oder der disziplinarischen Vorgesetzten unterschrieben sein. Eine Kündigung am Telefon, per E-Mail oder Fax ist in Deutschland nicht wirksam.01

  • Gibt es besonderen Kündigungsschutz während einer Schwangerschaft oder in der Elternzeit?
    Ja, es gibt bestimmte Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz haben. Dazu gehören auch Personen während der Schwangerschaft oder Elternzeit. 01

  • Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden?
    Das kommt auf den Arbeitsvertrag und eventuell den Tarifvertrag an. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches13 Wurden dazu abweichende Fristen im Arbeitsvertrag vereinbart, die nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, gelten diese. Ausnahme ist die Probezeit: In dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen (laut § 622 (II)) – oder je nach Vereinbarung und Tarifvertrag noch kürzere Fristen. 13

  • Ordentlich? Außerordentlich? Was bedeutet das bei Kündigungen?
    Bei einer ordentlichen Kündigung werden Kündigungsfristen eingehalten. Eine außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung. Dazu muss allerdings ein wichtiger Grund nach § 626 Bürgerliches Gesetzbuch vorliegen. 14 Die vorstehend genannten Gründe der betriebsbedingten und personenbedingten Gründe rechtfertigen in der Regel keine fristlose Kündigung. Auch die verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung. Krankheit rechtfertigt praktisch nie eine fristlose Kündigung. 15

Referenzen:

  1. Back to contents.

    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Kündigungsschutzgesetz. Accessed February 17, 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/

  2. Back to contents.

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Kündigungsschutz. Accessed February 17, 2026. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a163-kuendigungsschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=7

  3. Back to contents.

    Kieserling A. Kündigung im Kleinbetrieb: Das sagt das Arbeitsrecht. Accessed February 18, 2026. https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/kuendigung-so-geht-s-richtig/wichtige-fragen-zur-kuendigung-im-kleinbetrieb

  4. Back to contents.
  5. Back to contents.

    IGMetall. Kündigung aufgrund und während Krankheit. Accessed February 13, 2026. https://www.igmetall.de/service/ratgeber/kuendigung-aufgrund-und-waehrend-krankheit

  6. Back to contents.

    Hensche Rechtsanwälte. Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Kündigung wegen Krankheit. Accessed February 13, 2026. https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem4

  7. Back to contents.

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Schritt für Schritt zurück in den Job. Accessed February 16, 2026. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a748-betriebliche-eingliederung.pdf?__blob=publicationFile&v=5

  8. Back to contents.

    Arbeitsgericht Mannheim. Rechtsantragstelle. Accessed February 18, 2026. https://arbeitsgericht-mannheim.justiz-bw.de/pb/%2CLde/Rechtsantragstelle?utm_source=chatgpt.com

  9. Back to contents.
  10. Back to contents.

    Banse S. Gerichtskostenrechner. Accessed February 18, 2026. https://www.smart-rechner.de/prozesskosten/rechner.php

  11. Back to contents.

    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Prozesskostenhilfe. Accessed February 16, 2026. https://www.bmjv.de/DE/themen/wege_zum_recht/gerichtsverfahren/prozesskostenhilfe/prozesskostenhilfe_node.html

  12. Back to contents.

    Verdi. Herbstzeit ist Krankheitszeit. Accessed February 18, 2026. https://www.verdi.de/arbeit-recht/herbstzeit-krankheitszeit?utm_

  13. Back to contents.

    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Bürgerliches Gesetzbuch Kündigungsfristen. Accessed February 16, 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

  14. Back to contents.

    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Bürgerliches Gesetzbuch Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Accessed February 16, 2026. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html

  15. Back to contents.

    Rechtsanwälte Lindenberg & Witting. Frsitlose Kündigung wegen Krankheit. Accessed February 16, 2026 https://www.rechtsanwaelte-arbeitsrecht-lw.de/Fristlose-K%C3%BCndigung-wegen-Krankheit/?utm

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