Migräneanfall im Straßenverkehr– Informationen zum Thema Fahrtüchtigkeit
Migräne ist nicht einfach nur Kopfschmerz. Es ist eine schwere neurologische Erkrankung, die mit vielen Begleiterscheinungen einhergehen kann. Es stellt sich deshalb die Frage, wann Menschen mit Migräne das Auto besser stehen lassen, denn es gibt einige Situationen, in denen die Fahrtüchtigkeit von Betroffenen eingeschränkt sein kann.
In den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen 1 wird der Migräneschwindel als Form von zentral-vestibulärem Schwindel direkt erwähnt. Hier ein Auszug (Stand 31.12.2019):
„Der Migräneschwindel ist eine häufige Ursache für spontan rezidivierende Schwindelattacken. Die Schwindelattacken können vor, während oder nach den Kopfschmerzen auftreten und können Stunden (seltener Minuten bis Tage) anhalten. Während einer Attacke ist die Fahreignung nicht gegeben. Der Beginn ist allerdings nur selten abrupt, daher können in der Regel rechtzeitig Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.“
(Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, Seite 37)
In der tabellarischen Übersicht der Begutachtungsleitlinien auf Seite 62 werden folgende Aussagen zur Fahreignung und möglichen Auflagen getroffen:
Zentral-vestibuläre Schwindelformen
- Migräneschwindel
Gruppe 1
- Im Anfall keine Fahreignung. Bei Patienten mit Prodromi im Intervall uneingeschränkt
- Bei Attacken ohne Prodromi: nur bei Anfallsfreiheit
Auflagen Gruppe 1
- 3-jährige anfallsfreihe Beobachtungszeit bei Attacken ohne Prodromi
Gruppe 2
- Bei Attacken mit Prodromi nur nach Beobachtungszeit.
- Bei Attacken ohne Prodromi: keine Fahreignung
Auflagen Gruppe 2
- 2-jährige Beobachtungszeit bei Attacken mit Prodromi
Gruppe 1: Führer von Fahrzeugen der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T
Gruppe 2: Führer von Fahrzeugen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
Was bedeutet das konkret fürs Auto- oder Motorradfahren ohne Fahrgastbeförderung?
- Während einer akuten Migräneattacke ist die Fahreignung nicht gegeben.
- Betroffene, bei denen sich eine Migräneattacke durch Vorboten, sogenannte Prodromi, ankündigt, sind ansonsten in der Regel fahrtüchtig. Sie sollten rechtzeitig das Auto abstellen oder gar nicht erst einsteigen, wenn eine Migräneattacke droht.
- Menschen, die unter Migräneschwindel leiden, der plötzlich und ohne Vorankündigung auftaucht, kann die Fahrerlaubnis unter Umständen entzogen werden.
- Danach kann sie frühestens nach drei anfallsfreien Jahren wiedererlangt werden.
Den meisten Menschen mit Migräne steht bei einer akuten Attacke sowieso nicht der Sinn nach Autofahren. Sie wollen sich zurückziehen und suchen Ruhe. Aber was ist mit Vorboten einer Attacke? Darf man in den Frühphasen einer Migräne noch Autofahren?
Generell gilt: Jeder Verkehrsteilnehmer ist für seine Fahrtauglichkeit selbst verantwortlich. Sie sollten jedoch bedenken, dass Autofahren eine komplexe Tätigkeit ist, die Konzentration und Wachsamkeit fordert. Bei einigen Betroffenen kündigt sich die Migräne schon einen Tag vorher an, zum Beispiel durch Müdigkeit. Ob Sie in dieser Phase ein Fahrzeug noch sicher lenken können, müssen Sie selbst entscheiden. Lassen Sie im Zweifelsfall das Auto oder Motorrad lieber stehen.
Was ist bei Schmerzmitteleinnahme zu beachten.
Schmerz- und Migränemittel sind für viele Betroffene ein Segen, denn sie ermöglichen ihnen ein weitgehend normales Leben. Nebenwirkungen oder falsch eingenommene Medikamente können die Verkehrstüchtigkeit jedoch einschränken. Zum Beispiel sind stark wirksame Schmerzmittel, wie Morphin oder Opioide, problematisch. Sie können akute Ausfallerscheinungen oder Benommenheit verursachen. In einem solchen Zustand ist niemand fahrtüchtig. Auch einige rezeptfreie Schmerzmittel haben Auswirkungen auf die Fahreignung. Zudem können sie mit anderen Medikamenten wechselwirken. Das kann für unangenehme Überraschungen sorgen. Es gibt zwar kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr nach Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt, dennoch gilt auch hier: seien Sie vorsichtig und lassen Sie im Zweifel Auto oder Motorrad stehen. 2
Sprechen Sie Ihren Arzt oder Apotheker auf das Thema Verkehrstüchtigkeit an. Erwähnen Sie auch rezeptfreie Medikamente, die Sie eventuell einnehmen.
Fahrtüchtigkeit und Medikamenteneinnahme
- Lesen Sie die Hinweise im Beipackzettel. Beeinträchtigt ein Wirkstoff die Fahrtüchtigkeit, muss das in der Gebrauchsinformation angeben sein.
- Halten Sie sich bei Dosierung und Einnahmerhythmus an die Vorgaben.
- Achten Sie auf Warnzeichen, wie Schwindelgefühle, Benommenheit und Müdigkeitsattacken, vor allem zu Beginn einer Behandlung oder nach einer Dosisanpassung.
- Gehen Sie regelmäßig zu Ihren Kontrolluntersuchungen, falls Sie ein Medikament dauerhaft einnehmen.
Referenzen:
-
Back to contents.
Bundesanstalt für Straßenwesen; Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung 2019. Online publiziert unter: www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-BLL/BLL-Download.html (letzter Zugriff Februar 2020).
-
Back to contents.
ADAC. Medikamente im Straßenverkehr – Fluch & Segen. Online publiziert unter: www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/verkehrsmedizin/medikamente-strassenverkehr/ (letzter Zugriff Februar 2020).